Am Dienstag hat der städtische Wirtschaftsausschuss die Neuerungen für das kommende Oktoberfest vorgestellt. Einiges davon schmeckt den Wirtsfamilien weniger als den Gästen.
Noch sind es gut vier Monate bis zum Anstich. Aber über die geplanten Neuerungen für die diesjährige Wiesn kann man sich nicht früh genug informieren. Noch dazu sind einige Neuigkeiten durchaus positiv aus Konsumentensicht. Denn in Sachen Tischreservierung in den Oktoberfestzelten und Einlösen der Wiesn-Marken werden die Vorgaben eindeutig kundenfreundlicher. Hier unser Überblick:
Reservierung in Festzelten:
Bei Reservierungen in den Festzelten (Ausnahme: die beiden Zelte mit längeren Öffnungszeiten, Käfer und Weinzelt) soll der um sich greifende Menüzwang gebremst werden. In den Mittelschiffen muss man nur den Mindestverzehr – also ein halbes Hendl plus zwei Maß Bier – abnehmen. In den Boxen und auf den Galerien darf von den Wirten zusätzlich noch ein 15-Euro-Verzehrgutschein draufgeschlagen werden. Bevor die Reservierung nicht bestätigt wurde, dürfen die Wirte nicht abfragen, ob Menüs oder weitere Verzehrgutscheine bestellt werden. Denn der Bestellumfang soll keinen Einfluss darauf haben, ob ein Gast die Reservierung bekommt. Auch die Reservierungsgebühren werden neu geregelt: 1,50 Euro ist künftig die Obergrenze. Die neuen Regeln sollen für alle Reservierungen gelten, die ab 16. Juni 2023 angefragt werden.
Neues Onlineportal zum Weiterverkauf:
Wiesn-Gäste sollen künftig auf einem Onlineportal Reservierungen, die sie nicht wahrnehmen können, weiterverkaufen können – natürlich nur zum Originalpreis ohne Aufschlag. Damit soll der Schwarzmarkthandel unterbunden werden.
Wiesn-Marken:
Bisher konnten Gäste ihre Gutscheine, die sie auf der Wiesn nicht eingelöst hatten, bis Ende Oktober im Gasthaus des jeweiligen Wirtes einlösen. Nun soll das erstmals zwei Monate länger möglich sein, wobei hier das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist. Denn gegen diese Regelung laufen einige Gastronomen Sturm, weil sie befürchten, dass übriggebliebene Marken dann z.B. bei Weihnachtsfeiern eingesetzt werden könnten. Aber die Rückerstattung des Gutscheinbetrages soll künftig definitiv möglich sein, sodass Gutscheine also nicht mehr sang- und klanglos verfallen.
Bierpreis:
Der Preis für die Maß Bier war diese Woche im Stadtrat noch kein Thema, er soll voraussichtlich im Juni bekannt gegeben werden. Insider gehen aber jetzt schon davon aus, dass heuer die 14-Euro-Marke geknackt wird.
Dauer und Öffnungszeiten:
Die Wiesn dauert dieses Jahr 18 Tage und geht vom 16. September bis zum 3. Oktober. Am Tag der Deutschen Einheit sollen nur die Galerien und Boxen, nicht aber die Mittelschiffe der Zelte, reservierbar sein. So haben mehr Menschen spontan Chancen auf einen Platz. Das Festgelände öffnet unter der Woche heuer erst um 10 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen bleibt es bei 9 Uhr. Die Zelte und die Fahrgeschäfte auf der Oiden Wiesn dürfen dieses Jahr eine Stunde länger geöffnet haben, nämlich bis 23.30 Uhr (Ausschank bis 22.30 Uhr).
Fahrgeschäfte:
Auf die traditionsreiche Zugspitzbahn und den Autoscooter Lindner müssen die Münchnerinnen und Münchner 2023 verzichten. Beide Fahrgeschäfte sind wegen finanzieller Probleme nicht mehr zugelassen. Dafür dürfen Attraktionen wie “Crazy Island”, “Crazy Outback” und “Mr. Gravity” erstmals auf die Theresienwiese.
Gastronomie:
Das Festzelt der Wirtsfamilie Schottenhamel, in dem alljährlich auch der offizielle Wiesn-Anstich stattfindet, bekommt erstmals eine Vollkonzession. Konkret heißt das, dort dürfen beispielsweise auch Weißbier oder Wein ausgeschenkt werden. Apropos Wein: In der Kategorie “Stehausschank” verdrängt dieses Jahr die auf Bioweine spezialisierte Münchner Wein Stub‘n den alteingesessenen Sektstand Nymphenburg.