Nachdem eine 33-jährige Surferin am Mittwochabend, 23. April, nach einem tragischen Unfall, ihren schweren Verletzungen erlag, hat die Stadt München das Surfen auf der Eisbachwelle bis auf Weiteres verboten.
In der Nacht zum 17. April stürzte eine 33-jährige Frau beim Surfen in der Eisbachwelle. Ihr Surfbrett verfing sich am Grund, wodurch sie in lebensbedrohliche Gefahr geriet. Erst Einsatzkräften der Spezialkräfte der Feuerwehr gelang es, sie ans Ufer zu retten. Wie die Polizei München mitteilte, ist die Frau am Mittwochabend, dem 23. April, an den Folgen ihrer Verletzungen verstorben. Auch das Baden im Eisbach wurde mit der Allgemeinverfügung der Stadt verboten.
In der Allgemeinverfügung heißt es: „Das Befahren des Eisbachs mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (insbesondere Surfbretter) im Bereich der Eisbachwelle am Haus der Kunst von der Prinzregentenbrücke bis 50 m nördlich der Prinzregentenbrücke in der Landeshauptstadt München ist bis auf Weiteres verboten. Sonstige gemeingebräuchliche Nutzungen, insbesondere das Baden, sind verboten.“